Einhaltung der Spezifikation
Pöllauer Hirschbirne g.U.
Zur Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation werden zunächst Kritische Kontrollpunkte festgelegt. Für die Pöllauer Hirschbirne g.U. sind dies jene Produktionsschritte, bei denen regulierend eingegriffen werden kann und dies notwendig ist, um einer möglichen Gefahr eines Missbrauchs der Herkunftsangabe „Pöllauer Hirschbirne g.U.“ durch in Verkehr bringen von nicht der Spezifikation entsprechenden Produkten vorzubeugen oder einen solchen Missbrauch zu beseitigen.
Jeder, der seine Produkte unter der geschützten Bezeichnung vermarktet, muss in der Lage sein, die Herkunft seiner Produkte nachzuvollziehen und nachzuweisen.
Das Erzeugungsgebiet erstreckt sich über die im Folgenden genannten verwaltungspolitischen Bezirke der Bundesländer Steiermark und Niederösterreich. Die Außengrenzen sind identisch mit jenen der in diesen Bezirken liegenden Katastralgemeinden und damit parzellenscharf nachvollziehbar:
- Bundesland Steiermark: Bezirke Südoststeiermark (und zwar nur der Anteil des ehemaligen Bezirkes Feldbach), Hartberg-Fürstenfeld, Graz, Graz-Umgebung, Hartberg, Weiz
- Bundesland Niederösterreich: Bezirke Neunkirchen, Wiener Neustadt-Land<
Das Herkunftsgebiet der Rohstoffe ist mit dem Erzeugungsgebiet identisch
Beteiligte Akteure
- Produzenten des Pflanzmaterials (Landwirte, Baumschulen)
- Produzenten der Pöllauer Hirschbirne g.U. (Landwirte)
- Zwischenhändler (Gewerbebetriebe)
- Verarbeiter, Verpackungs- und Abfüllbetriebe (Landwirte oder Gewerbebetriebe wie Obstpressereien, Dörr- und sonstige Obstverarbeitungs-, Verpackungs- und Abfüllbetriebe)
- Antragstellende Vereinigung
Kritische Kontrollpunkte
- Ursprungsnachweis
- Sortenzugehörigkeit
- Erntezeitpunkt
- Lagerung Rohware
- Gesamter Mengenfluss
Durch die Registrierung aller beteiligten Akteure bei der Antragstellenden Vereinigung wird ein geschlossenes System geschaffen, das durch Erfassung aller Ausgangs- und Endprodukte in einem als Datenbank geführten Zentralregister die durchgehende Dokumentation des Mengenflusses ermöglicht.
Für die Pöllauer Hirschbirne g.U. wurde ein Kontrollsystem festgelegt, das in einem hohen Maß auf einer durchgehenden Dokumentation durch die beteiligten Akteure und eine Eigenkontrolle durch die antragstellende Vereinigung (Dokumentationspflichten, Plausibilitätsprüfung) sowie einer übergeordneten externe Kontrollebene im Rahmen der amtlichen Kontrolle (Kontrollfirma) basiert.
Für Birnen, Dörrbirnen oder Birnensaft, die der Spezifikation entsprechen, ist die Angabe „Pöllauer Hirschbirne g.U.” sowie das Unionszeichen anzuführen. Darüber hinaus müssen die Verpackungen bzw. Gebinde eine Banderole aufweisen, welche die Bezeichnung „Pöllauer Hirschbirne g.U.”, das Unionszeichen und eine individuelle, fortlaufende Identifikationsnummer beinhaltet und ausschließlich der Rückverfolgbarkeit der zertifizierten Erzeugnisse dient.
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