Geschützte Landschaftsteile
Erhaltung prägenden Landschaftsausschnitte
Die Pikeroischlucht und die angrenzende Burgruine wurden mittels Bescheid der BH Hartberg-Fürstenfeld am 18.07.2016 zum „Geschützten Landschaftsteil“ erklärt.
Definition:
Teilbereiche der Landschaft, die
1. das Landschaftsbild besonders prägen, beleben oder gliedern,
2. naturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweisen,
3. mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bilden oder
4. als Grünfläche in einem verbauten Gebiet zur Erholung dienen und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltungswürdig sind, können von der Behörde zu geschützten Landschaftsteilen erklärt werden.
Unsere Natur-Erlebnisse
Gemeinsam Einzigartiges erleben
Ob Familie oder Schulklasse, Naturliebhaberin oder Genießer, Erholungssuchender oder Bewegungshungrige: Beim vielfältigen Angebot des Naturparks Pöllauer Tal kommen alle auf ihre Rechnung.
- Alle anzeigen
- Gruppenreisen
- Schulen
- Familien
- Bewegung
- Erholung
- Genuss