Aktuelles: Freizeitpolizze
„Freizeit-Polizze“ des Landes schafft Sicherheit für Wegehalter
Da wir vermehr Anfragen bekommen, möchten wir in diesem Artikel Wissenwertes zur "Freizeit-Polizze" als Kurzinformation geben.
Die "Freizeit-Polizze" des Landes schließt das Haftungsrisiko für Wegehalter praktisch aus und kann von Grundstückseigentümern sowie Tourismus(regional)verbänden, Gemeinden und Vereinen, welche Wege für touristische Zwecke wie etwa das Mountainbiken, Wandern oder Radfahren freigeben, kostenlos und unbürokratisch in Anspruch genommen werden.
Die Versicherung kann von allen Wald- und Grundeigentümern bzw. Wegehaltern, also auch von Gemeinden, Tourismusverbänden, Tourismusregionalverbänden und Vereinen, die Wege erhalten, kostenlos in Anspruch genommen werden. Versichert sind sowohl der Wegehalter, als auch befugte Wegenutzer. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden und davon abgeleitete Vermögensschäden von befugten Wegenutzern ab.
Versicherer bei der Freizeit-Polizze des Landes Steiermark ist die UNIQA AG.
Versichert werden können Wanderwege, Radwege und Mountainbike-Routen, Reitwege, Langlaufloipen und Natur-Rodelbahnen.
Von der Versicherung ausdrücklich ausgenommen sind Wege und Anlagen für den Motorsport, den Wassersport und den Alpin-Schilauf (Quelle: „Freizeit-Polizze“ des Landes schafft Sicherheit für Wegehalter).
Info – Broschüre: Die weißgrüne Freizeit-Polizze
Polizze: Wegehalter-Haftpflichversicherung Freizeit Polizze
Muster: Wege Freigabe Erklärung
Versicherungspolizze
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme beträgt pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden zusammen € 3.000.000,–.
Informationen zur steirischen “Freizeit-Polizze” erteilt die UNIQA Österreich Versicherungen AG, Landesdirektion Steiermark
Tel.: +43 316 782 185
Fax +43 316 782 791 85
E-Mail: guenter.pichlbauer@uniqa.at